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Grünes Tal Nachhaltig

Nachhaltigkeit

Achtsamkeit und Sorgfalt mit Natur und Umwelt

Lieber ein gutes Produkt und darfür lieber etwas weniger oft pflegen, das sagt ein Naturkosmetik Hersteller? Ja es ist die Wahrheit, denn In der westlichen Welt pflegen wir uns tendenziell eher zu viel als zu wenig.  Sparsamkeit bei der Verwendung der Produkte, einen Waschtag pro Woche die in den 70er Jahren, das schont die Ressourcen des Planeten und unser natürliches Hautgleichgewicht das die Haut dringend braucht. Das ist Wahre und wahrhaftige Nachhaltigkeit. Womit wir beim nächsten Thema wären, hier in ein paar Stichworten zusammengefasst.

Recycling, Entsorgung, Batteriegesetzt

Hinweise nach Batteriegesetz, Elektrogesetz und Verpackungsgesetz


Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. 

Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

 

Niederlassung Goldscheuer:


Scentlab Inspirations

Uhlandstr. 1b
77694 Goldscheuer

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. 
Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffs.

Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich.

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden sie hier oder hier.

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