
Duftstoffverordnung
Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
Laut Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Artikel 19) müssen 81 Parfüminhaltsstoffe und Pflanzenextrakte, erweitert durch Verordnung (EU) 2023/1545, aufgrund ihres allergieauslösenden Potenzials zusätzlich deklariert werden.
Es reicht nicht aus, diese unter dem Sammelbegriff „Parfum“ oder pflanzlichen Zubereitungen wie ätherischen Ölen und Extrakten anzugeben, wenn die einzelnen Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,001 % bei Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben (Leave-on) oder 0,01 % bei Mitteln, die abgespült bzw. ausgespült werden (Rinse-off) enthalten sind.
Auszug deklarationspflichtiger Stoffe & Extrakte:
Acetyl Cedrene Alpha-Isomethyl Ionone Alpha-Terpinene Amyl Cinnamal Amyl Salicylate Amylcinnamyl Alcohol Anethole Anise Alcohol Benzaldehyde Benzyl Acetate Benzyl Alcohol Benzyl Benzoate Benzyl Cinnamate Benzyl Salicylate Beta-Caryophyllene Camphor Cananga Odorata Oil/Extract Carvone Cedrus Atlantica Oil/Extract Cinnamal Cinnamyl Acetate Cinnamyl Alcohol Citral Citronellol Citrus Aurantium Bergamia Peel Oil Citrus Aurantium Flower Oil Citrus Aurantium Dulcis Peel Oil Citrus Limon Peel Oil Coumarin Cymbopogon Citratus / Schoenanthus Oil Cymbopogon Nardus / Winterianus Oil Dimethylcyclohex Anecarbaldehyde Eucalyptol Eucalyptus Globulus Leaf Oil Eugenia Caryophyllus Oil Eugenol Evernia Furfuracea Extract Evernia Prunastri Extract Farnesol Gamma-Terpinene Geraniol Geranyl Acetate Hexamethylindanopyran Hexradecanolide Hexyl Cinnamal Hydroxycitronellal Isobornyl Acetate Isoeugenol Isoeugenyl Acetate Jasminum Grandiflorum / Officinale Extract/Oil Juniperus Virginiana Oil Laurus Nobilis Oil Lavandula Angustifolia / Hybrida Oil Limonene Linalool Linalyl Acetate Mentha Arvensis Leaf Oil Mentha Piperita / Viridis Oil Menthol Menthone Methyl 2-Octynoate Myroxylon Pereirae Oil/Resin Narcissus Poeticus / Pseudonarcissus Extract Pelargonium Graveolens Oil Pinene Pinus Mugo / Sylvestris Oil Piper Nigrum Fruit Oil Pogostemon Cablin Oil Rose Flower Oil / Extract Rose Ketones Salicylaldehyde Santalum Album Oil Santalol Sclareol Terpineol Terpinolene Tetramethyl Acetyloctahydronaphthalenes Trimethylbenzenepropanol Turpentine Vanillin Vetiveria Zizanioides Root Oil
Verbotene Duftstoffe:
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Lyral (Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde): Aufgrund seiner stark sensibilisierenden Eigenschaften seit August 2021 in der EU vollständig verboten.
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Lilial (Butylphenyl Methylpropional): Aufgrund der Einstufung als fortpflanzungsgefährdend (CMR 1B) seit März 2022 in der EU vollständig verboten.
Sicherheit für den Verbraucher
Düfte berühren nicht nur die Seele, sondern auch den Körper und die Haut. Damit jede Dufterfahrung eine positive bleibt, steht der Schutz der Verbrauchergesundheit an erster Stelle. Über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinaus verschreibt sich die Branche mit einer breit angelegten Selbstkontrolle diesem Ziel.
Unverträglichkeiten gegen Riechstoffe
Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber einem bestimmten parfümierten Produkt können auf einer individuellen Empfindlichkeit des Konsumenten gegenüber gewissen Riechstoffen beruhen. In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen Unverträglichkeiten um Hautreaktionen wie zum Beispiel Reizungen (Irritationen) mit Juckreiz oder Rötung der Haut, die in der Regel rasch abklingen. Diese Irritationen sind jedoch keine wirkliche „Allergie“, auch wenn dieser Begriff häufig verwendet wird. Eine Allergie wird durch eine nachhaltige Reaktion des Immunsystems bestimmt. Hierbei hat das Individuum in seiner Immunreaktion eine sogenannte Sensibilisierung gegen gewisse Duftstoffe ausgebildet, die bei weiterem Kontakt möglicherweise zu einer tatsächlichen, länger anhaltenden allergischen Hautreaktion führen kann.
Gesetzliche Regelungen: Produkt-Kennzeichnungen
Die Regelungen des Gesetzgebers in der Kosmetikverordnung und Detergenzienverordnung für Wasch- und Reinigungsmittel sehen eine Kennzeichnung von verwendeten Duftstoffen bei Endverbrauchsprodukten vor. Auf Duftstoffe wird in der Inhaltsangabe von Kosmetika und Detergenzien mit dem Wort Parfum hingewiesen. Bestimmte Parfüminhaltsstoffe müssen separat aufgeführt werden, wenn diese Duftstoffe als Allergene (gemäß der erweiterten 81er-Liste) gelistet sind. Dabei spielt deren Konzentration eine Rolle: bei auf der Haut verbleibenden Duftstoffen ist eine Angabe ab über 0,001 Prozent erforderlich, bei von der Haut abgewaschenen oder nicht auf der Haut verbleibenden Produkten sind es über 0,01 Prozent. Anhand dieser Produktkennzeichnung kann der betroffene sensibilisierte Verbraucher erkennen, ob der potenziell allergieauslösende Duftstoff enthalten ist, gegen den er vom Dermatologen als „sensibilisiert“ getestet und entsprechend bestätigt wurde.
Weitere Kennzeichnungsvorschriften von sensibilisierenden chemischen Stoffen, zum Beispiel durch Piktogramme, finden sich in der sogenannten EU-CLP-Verordnung, welche die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen regelt. Hierunter fallen die Duftstoffe selbst, die daraus gefertigten Parfümöle, sowie Endverbrauchsprodukte wie Detergenzien oder parfümierte Bedarfsgegenstände wie Lufterfrischer oder Duftkerzen. Kosmetika fallen nicht unter die CLP-Verordnung, da sie in der Kosmetikverordnung separat geregelt sind.
Toxikologische Sicherheit von Duftstoffen
Duftstoffe unterliegen ebenfalls der REACH-Verordnung (Registrierung, Evaluierung, Zulassung von chemischen Stoffen), die die Sicherheit von chemischen Stoffen generell, darunter fallen die synthetischen wie auch die natürlichen, regelt. Für eine Registrierung und gegebenenfalls Evaluierung eines Stoffs durch den Stoffhersteller oder -importeur sind zahlreiche Testdaten notwendig. Zudem garantiert die Einhaltung der weltweiten IFRA-Standards (International Fragrance Association) die sichere Dosierung im Endprodukt.
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